Manche Pflegebedürftige sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, zum Beispiel weil eine Krisensituation bei der häuslichen Pflege bewältigt oder der Übergang im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen.

Leistungen der Kurzzeitpflege

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

 

Unsere aktuellen Preise

Pflege Ausbildungs-
umlage
Vergütungs-
zuschlag
Unterkunft
& Verpflegung
Investitions-
kosten (DZ)
Summe
Pflegegrad I 97,32 € 0,53 € 4,43 € 37,98 € 20,64 € 160,90 €
Pflegegrad II 97,32 € 0,53 € 4,43 € 37,98 € 20,64 € 160,90 €
Pflegegrad III 97,32 € 0,53 € 4,43 € 37,98 € 20,64 € 160,90 €
Pflegegrad IV 97,32 € 0,53 € 4,43 € 37,98 € 20,64 € 160,90 €
Pflegegrad V 97,32 € 0,53 € 4,43 € 37,98 € 20,64 € 160,90 €

Eigenanteil: Unterkunft & Verpflegung (* wenn sich der Wohnsitz in NRW befindet...)  37,76 €/Tag