Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.

 

Wählen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 vollstationäre Pflege, gewährt ihnen die Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich:

Pflegestufe Zuschuss
Pflegegrad 1 125,00 Euro
Pflegegrad 2 770,00 Euro
Pflegegrad 3 1.262,00 Euro
Pflegegrad 4 1.775,00 Euro
Pflegegrad 5 2.005,00 Euro

In vielen Fällen reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken. Dann ist von der pflegebedürftigen Person ein Eigenanteil zu zahlen. Dieser ist vor dem 1. Januar 2017 mit zunehmender Pflegebedürftigkeit überproportional gestiegen. Pflegebedürftige mit höherer Pflegestufe mussten also mehr zuzahlen als Pflegebedürftige mit niedrigerer Pflegestufe. Das führte dazu, dass sich Pflegebedürftige aus Furcht vor einem höheren Eigenanteil oft gegen eine Neubegutachtung wehrten, obwohl sie mehr Pflege brauchten. Dem schafft eine Neuregelung Abhilfe.

 

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung nun ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Das heißt, Betroffene im Pflegegrad 5 zahlen für die Pflege genauso viel zu wie Betroffene im Pflegegrad 2. Der Eigenanteil unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung.

 

Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen stets weitere Kosten an: Hierzu zählen Kosten für die Unterbringung und Verpflegung. Auch müssen Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten übernehmen. Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können. Wenn die Heimbewohnerin oder der Heimbewohner zudem besondere Komfort- oder Zusatzleistungen in Anspruch nimmt, muss sie beziehungsweise er diese ebenfalls privat bezahlen.

 

Unsere aktuellen Preise

Pflege Ausbildungs-
umlage
Vergütungs-
zuschlag
Unterkunft
& Verpflegung
Investitions-
kosten (DZ)
Summe
Pflegegrad I 42,66 € 0,53 € 4,43 € 33,24 € 21,39 € 102,25 €
Pflegegrad II 52,59 € 0,53 € 4,43 € 33,24 € 21,39 € 112,18 €
Pflegegrad III 68,77 € 0,53 € 4,43 € 33,24 € 21,39 € 128,36 €
Pflegegrad IV 85,63 € 0,53 € 4,43 € 33,24 € 21,39 € 145,22 €
Pflegegrad V 93,19 € 0,53 € 4,43 € 33,24 € 21,39 € 152,78 €